Sportbetrieb ab 09. 12. 2021 |
Geschrieben von Dieter Ruhrmann
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Hier die Corona-Schutzverordnung vom 09. 12. 2021 zum Download
und
Hier die Corona-Schutzverordnung vom 24. 11. 2021 zum Download
Somit gilt ab sofort die 2G-Regelung: Geimpft • Genesen
Auf jeden Fall müssen Sie als Teilnehmer einmal im Monat
auf einer Teilnehmerliste unterschreiben,
um eine rasche Nachverfolgung zu ermöglichen.
Hier auch die Links zum Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
sowie zum Kreis Mettmann mit den aktuellen Regeln und Verordnungen:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
https://www.kreis-mettmann-corona.de
09.12.2021
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 11. Dezember 2021 )
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