Hier auch die Mail, die am 22.02.2021 von der Stadt an alle Vereine ging:
Fortsetzung der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie -
Neuregelungen ab 22.02.2021 zur Verlängerung der einschränkenden Maßnahmen (Lockdown) im Sportbetrieb
ehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportlerinnen und Sportler,
wie wir Ihnen mit unserer u.a. E-Mail am 11.02.2021 mitgeteilt haben, wurden die einschränkenden Maßnahmen (Lockdown) zunächst bis zum 07.03.2021 verlängert. Die Ihnen darin mitgeteilten Einschränkungen wurden mit der Fassung der CoronaSchVO NRW zum 14.02.2021 gültig.
Heute liegt uns eine Aktualisierung / Änderung der CoronaSchVO NRW vom 07.01.2021 in der ab dem 22.02.2021 gültigen Fassung vor, über die wir Sie hiermit informieren.
Diese aktualisierte Fassung sieht u.a. Neuregelungen im § 9 „Sport” vor.
§ 9 Absatz 1 wie folgt neu gefasst:
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.
Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht.
Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist.
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.
(Hinweis: In der Sportart Tennis bedeutet dies, dass nur Einzel gespielt werden dürfen.
Keine Doppel - auch nicht, wenn es sich z.B. um zwei Ehepaare handelt.)
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten!
Verstöße gegen diese Beschlüsse stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen geahndet wird.
Bitte achten Sie weiterhin auf sich und Ihre Mitmenschen und bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung, Postfach 10 05 53, 42570 Heiligenhaus
Lieferanschrift: Rathaus, Hauptstraße 157, 42579 Heiligenhaus
Stadt Heiligenhaus - Der Bürgermeister
Bis dahin bleiben Sie bitte gesund. 22.02.2021
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