Hier auch die Mail, die am 21.01.2021 von der Stadt an alle Vereine ging:
Fortsetzung der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie - Verlängerung der einschränkenden Maßnahmen (Lockdown) - Sportbetrieb
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportlerinnen und Sportler,
hiermit informieren wir Sie wieder über den aktuellen Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) im Hinblick auf den Sportbetrieb.
Am 19.01.2021 fand erneut eine gemeinsame Video-/Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder statt.
Dabei wurde der Beschluss gefasst, dass alle Maßnahmen, die auf den bisher gefassten Beschlüssen vom 13.12.2020 und 05.01.2021 beruhen, zunächst bis mindestens 14.02.2021 weiterhin gelten.
Hinzu kamen noch weitere Beschlüsse über Maßnahmen und Einschränkungen, die sich jedoch nicht auf den Sportbetrieb beziehen.
D.h., durch die Verlängerung des Lockdowns bis mindestens 14.02.2021 bleiben sämtliche einschränkenden Maßnahmen im Sport, über die wir Sie bereits per E-Mail am 16.12.2020 und 07.01.2021 informiert haben weiterhin gültig.
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und Beachtung und weisen darauf hin, dass Verstöße eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit Geldbußen geahndet wird.
Sollte die neue CoronaSchVO NRW, die uns noch nicht vorliegt, noch weitere Einschränkungen konkretisieren, werden Sie darüber selbstverständlich zeitnah informiert.
Bitte achten Sie weiterhin auf sich und Ihre Mitmenschen und bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung, Postfach 10 05 53, 42570 Heiligenhaus
Lieferanschrift: Rathaus, Hauptstraße 157, 42579 Heiligenhaus
Stadt Heiligenhaus - Der Bürgermeister
Bis dahin bleiben Sie bitte gesund. 22.01.2021
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