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Hier auch die Mail, die von der Stadt an alle Vereine ging:
Bekämpfung der Cov2-Pandemie - Aktuelle Beschlüsse und Verfügungen bzgl. Sport
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen allen sicher bekannt ist, haben am 28.10.2020 die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer in einer Videokonferenz zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie getagt und diverse Beschlüsse gefasst.
Im Wesentlichen sind zusätzliche Maßnahmen zur CoronaSchVO NRW beschlossen worden, die deutschlandweit ab dem 02.11.2020 in Kraft treten.
Die beschlossenen Maßnahmen werden zunächst bis zum 30.11.2020 befristet.
Im Hinblick auf das Sport- und Freizeitverhalten wurde – ergänzend zu den bisherigen Beschlüssen – folgendes vereinbart:
· Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern sowie in Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist zum 02.11.2020einzustellen.
· Individualsport (im Sinne von z.B. Joggen, Walken im Außenbereich u.a.) allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ist gestattet.
· Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist – ohne Zuschauer – gestattet.
Dies bedeutet für den organisierten Amateur-, Breiten- und Freizeitsport, dass der komplette Trainings- und Spielbetrieb zum 02.11.2020 einzustellen ist.
So stehen Ihnen ab dem 02.11.2020 die städt. Turn- und Sporthallen, der Mehrzweck-/Gymnastikraum am UBZ Abtsküche, die Sportplatzanlage Talburgstraße sowie das Heljensbad zunächst befristet bis einschließlich 31.12.2020 nicht mehr zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Sportanlagen ist in diesem Zeitraum untersagt!
Des Weiteren ist mit den o.a. Beschlüssen auch der Sportbetrieb (Amateur-, Breiten- und Freizeitsport) in und auf sämtlichen vereinseigenen Sportanlagen untersagt.
Ausgenommen davon bleibt selbstverständlich das notwendige Versorgen und Bewegen von Pferden unter der Maßgabe des Tierschutzgesetzes.
Diesen Maßnahmen und Vorgaben ist von Ihnen Folge zu leisten. Ihr Verständnis und Einsehen dafür setzen wir voraus. Vielen Dank.
Von den jeweils verantwortlichen „Pandemiebeauftragten” Ihres Vereins / Ihrer Einrichtung / Ihrer Organisation wird erwartet, sich auch selbst über die maßgeblichen Regelungen „auf dem Laufenden” zu halten.
Bitte passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen auf und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung, Postfach 10 05 53, 42570 Heiligenhaus
Lieferanschrift: Rathaus, Hauptstraße 157, 42579 Heiligenhaus
Stadt Heiligenhaus - Der Bürgermeister
Bis dahin bleiben Sie bitte gesund. 29.10.2020
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